2.8.2026 - Rückblick
Reformierte Chronik
Am 2. August 1552 wurde der Passauer Vertrag zwischen König Ferdinand I. und den evangelischen Reichsständen geschlossen. Darin gewährte König Ferdinand I. den evangelischen Reichsständen weitreichende Religionsfreiheit und bereitete die Freilassung des gefangenen Landgrafen Philipp von Hessen vor. Der Passauer Vertrag bereitete den Augsburger Religionsfrieden von 1555 vor und schuf Voraussetzungen dafür, dass sich die evangelischen Kirchen im Reich weiterentwickeln konnten. Auch wenn die Reformierten erst 1648 im Westfälischen Frieden reichsrechtlich anerkannt wurden, markiert der Vertrag einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu religiöser Duldung und Gewissensfreiheit